Rechtliches & Kredite (Schweiz)
Datenschutzerklärung
1. Einleitung
Anhand dieser Datenschutzerklärung erhalten Sie einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die CBH Compagnie Bancaire Helvétique («wir»; «CBH»; «die Bank») und über Ihre Rechte gemäss dem Datenschutzgesetz. Welche Daten wie verarbeitet werden hängt von Wünschen des Kunden sowie den bereitgestellten Dienstleistungen ab.
2. Datenquellen und -Arten
Die Bank verarbeitet die Daten, die sie von ihren Kunden erhält und die sie im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit diesen erzeugt. Hierbei handelt es sich um personenbezogene Daten, d. h. Daten, mit denen Sie direkt als Kunde identifiziert werden können (z. B. Name, Anschrift, Kontaktinformationen, Geburtsdatum und -ort usw.) oder um Daten, die eine Identifikation ermöglichen, wenn sie gemeinsam mit anderen Informationen verwendet werden (z. B. Kontonummer). Neben den direkt von den Kunden erhaltenen Daten verarbeiten wir – sofern dies für die Erbringung unserer Leistungen notwendig ist – die personenbezogenen Daten, die wir autorisiert von öffentlich zugänglichen Quellen erhalten (z. B. Grundbücher, Handelsregister, Presse, Internet) oder die uns von anderen Firmen der CBH Gruppe oder von Dritten übermittelt werden (z. B. Kreditzweigstelle oder sonstige Kooperationspartner).
Folgende personenbezogene Daten können von der Bank verarbeitet werden:
• Angaben zur Person (Name, Anschrift, E-Mail, Geburtsdatum)
• Identifikationsdaten (Daten von Identitätsdokumenten)
• Daten im Ergebnis der Erfüllung von Verpflichtungen (z. B. Unterschrift)
• Informationen über Ihre finanzielle Situation (z. B. Daten über Ergebnisse und Notierungen, Daten über die Zahlungsfähigkeit)
• Daten, die sich auf Aufträge und getätigte Order beziehen (z. B. Zahlungsanweisungen)
• Daten über Bekanntmachung und Verkauf
• Datenaufzeichnungen (z. B. Konsultationsprotokoll)
• sonstige Daten, die mit den obigen Kategorien vergleichbar sind
Bezüglich der bei der Nutzung digitaler Dienstleistungen (digitale Kanäle) verarbeiteten Daten verweisen wir auf ergänzende Datenschutzinformationen, die je nach Fall für die entsprechende Dienstleistungen oder Anwendung gelten.
3. Ziel der Datenerfassung und Rechtliche Grundlage
Die Bank sammelt personenbezogene Daten auf gesetzlicher Grundlage gemäss den geltenden Datenschutzvorschriften mit der folgenden Zielsetzung:
a) Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen
Wir verarbeiten Daten mit dem Ziel, im Rahmen der Erfüllung unserer Verträge mit unseren Kunden oder zur Durchführung vorvertraglicher Massnahmen, die auf Anforderung durchgeführt werden, Banktransaktionen und Finanzdienstleistungen bereitzustellen. Die Datenverarbeitung erfolgt hauptsächlich produktspezifisch (z. B. Konto, Darlehen, Wertpapiere, Depots, Courtage) und kann u. a. eine Bedarfsanalyse, Beratung, Vermögensverwaltung und -betreuung sowie die Ausführung von Transaktionen beinhalten. Weitere Informationen über den Sinn und Zweck der Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte aus Ihren Vertragsunterlagen und den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
b) Im Rahmen des Interessensausgleichs
Sofern notwendig, wird die Bank Ihre Daten auch über die tatsächliche Ausführung des Vertrags hinaus verarbeiten, um ihre eigenen legitimen Interessen oder die legitimen Interessen Dritter zu wahren, z. B.:
• Vorbeugung vor und/oder Ermittlung von kriminellen Handlungen
• Risikomanagement (z. B. Berechnung des qualifizierten Bank-Eigenkapitalbedarfs) innerhalb der Bank und der CBH Gruppe
• Konsultation und Austausch von Daten mit autorisierten Akteuren (z. B. Inkassoregistern) zur Bestimmung der Zahlungsfähigkeit und des Ausfallrisikos bei Krediten oder, sofern notwendig, bei pfändungsgeschützten oder Basiskonten
• Unterstützung von rechtmässigen Ansprüchen und Interessensverteidigung im Streitfall
• Werbung, Marktstudien und Umfragen, ausser, Sie haben dem ausdrücklich widersprochen
• Schutz der IT-Sicherheit und der IT-Operationen der Bank
• Videoüberwachung zwecks Einhaltung von Zugangsrechten, Sammeln von Beweisen bei Banküberfällen oder zur Vorbeugung von Betrug
• Test und Optimierung von Prozessen für Bedarfsanalyse und Kundenkontakt
• Sammeln von personenbezogenen Daten auf der Basis von öffentlich zugänglichen Quellen für Marktstudien und Geschäftsentwicklung
• Massnahmen zur Sicherung der Gebäude- und Systemsicherheit (z. B. Eingangskontrollen)
• Massnahmen für Unternehmensmanagement und Entwicklung neuer Dienstleistungen und/oder Produkte
c) Auf der Grundlage Ihrer Einwilligung
Wenn Sie uns Ihre Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu bestimmten Zwecken gegeben haben, erfolgt diese Verarbeitung aufgrund Ihrer Einwilligung. Diese Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Der Widerruf der Einwilligung wirkt sich nicht rückwirkend auf die Verwendung Ihrer Daten aus.
d) Auf der Grundlage gesetzlicher Anforderungen oder im öffentlichen Interesse
Die Geschäftstätigkeit der Bank unterliegt diversen Vorschriften und Anforderungen (z. B. dem Schweizer Bankengesetz, dem Kollektivanlagegesetz, dem Geldwäschereigesetz, dem Pfandbriefgesetz, den Steuergesetzen, den Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung) sowie weiteren bankenspezifischen Vorschriften, Richtlinien und Anforderungen (z. B. der Schweizerischen Nationalbank und der FINMA – Eidgenössische Finanzmarktaufsicht –). Die Datenverarbeitung dient u. a. der Überprüfung der Zahlungsfähigkeit sowie der Identität und des Alters, der Vorbeugung von Betrug und Geldwäscherei, der Einhaltung der Verpflichtungen im Hinblick auf Überwachung und Erklärung in steuerlicher Hinsicht sowie der Evaluierung und des Risikomanagements innerhalb der CBH Gruppe.
4. Zugriff auf Ihre Personenbezogenen Daten
Innerhalb der Bank wird der Zugriff auf Ihre Daten den Abteilungen gewährt, die diese benötigen, um unsere vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Von der Bank verwendete Leistungserbringer und Akteure (andere juristische Einheiten der CBH Gruppe oder Dritte) können zu diesem Zweck ebenfalls Daten erhalten. Die Zusammenarbeit mit Dienstleistern (vor allem mit solchen, die gemeinhin als Subunternehmen bezeichnet werden) steht mit den Bestimmungen des Bankengesetzes und dem Datenschutz in Einklang. So sind z. B. die externen Dienstleister ebenfalls verpflichtet, das Bankgeheimnis zu wahren und den gesetzlichen Datenschutz einzuhalten. Hierbei handelt es sich um Unternehmen, die vor allem in den folgenden Kategorien Dienste bereitstellen: IT, Zahlungsabwicklung, Wertpapierverwaltung, Management von Kreditrisiken, Inkasso, Telekommunikation, Logistik, Druck und Versand von Bankunterlagen, Beratung und Konsultation sowie Marketing und Verkauf.
Die Bank übermittelt Dritten nur dann Informationen über Sie oder stellt sie diesen zur Verfügung, wenn es dafür eine rechtliche Grundlage gibt und wenn Sie Ihr Einverständnis gegeben haben oder wenn die Bank autorisiert ist, Bankinformationen bereitzustellen. Vor diesem Hintergrund können die Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein:
• öffentliche Einrichtungen und Institutionen (z. B. Strafverfolgungsbehörden, Aufsichtsbehörden, die Einrichtungen für Schuldbetreibung und Konkurs, mit Erbschaften befasste Behörden);
• sonstige Kreditinstitute und Finanzdienstleister oder vergleichbare Einrichtungen, an die die Bank personenbezogene Daten übermittelt, um eine Geschäftsbeziehung mit Ihnen zu unterhalten (z. B. Korrespondenzbanken, Depotbanken, Makler, Börsen);
• die anderen Firmen der CBH Gruppe zum Zweck des Risikomanagements aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtungen oder Ihrer Einwilligung.
5. Datenübertragung
Die Bank überträgt Ihre Daten in andere Länder als die Schweiz (so genannte Drittländer), (i) wenn das zur Ausführung Ihrer Order notwendig ist (z. B. von Zahlungsanweisungen oder Wertpapierorder), (ii) wenn das gesetzlich erforderlich ist (z. B. Pflicht zur Meldung an die Steuerbehörden) oder (iii) wenn Sie Ihr Einverständnis erteilt haben.
Für die ins Ausland übertragenen Daten gelten die Gesetze der Schweiz nicht. Diese Übertragungen sind jedoch durch entsprechende Garantien abgesichert, um ein entsprechendes Datenschutzniveau zu gewährleisten.
6. Aufbewahrungsdauer
Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten nur so lange auf, wie das für die Erfüllung des Zwecks, für den sie gesammelt wurden, notwendig ist, und unter Berücksichtigung unseres legitimen Aufbewahrungsinteresses, z. B. um Auskünfte geben oder Probleme lösen zu können oder zur Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtungen und von Vorschriften.
Wenn die Daten für die Erfüllung von vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen nicht mehr notwendig sind, werden sie in regelmässigen Intervallen gelöscht, es sei denn, sie sind für eine temporäre spätere Verarbeitung notwendig, z. B.:
• zur Erfüllung von Verpflichtungen zur Archivierung, die gemäss Obligationen- und Steuerrecht vorgesehen sind (z. B. lt. Obligationenrecht, Mehrwertsteuerrecht, Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, Bundesgesetz über die Stempelabgaben und Verrechnungssteuergesetz);
• zwecks Einhaltung spezieller Vorschriften, die die Bank zur Aufbewahrung der Daten während einer unbeschränkten Dauer verpflichten, z. B. bei einer zu erwartenden Streitigkeit.
7. Ihre Rechte im Bezug auf den Datenschutz
Jede betroffene Person hat folgende Rechte:
• Auskunftsrecht;
• Recht auf Berichtigung;
• Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden);
• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung;
• Widerspruchsrecht;
• Recht auf Datenübertragbarkeit.
Daneben können Sie sich ebenfalls bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren. Sie können die Einwilligung, die Sie für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegeben haben, jederzeit widerrufen, indem Sie uns kontaktieren. Bitte beachten Sie dabei, dass dieser Widerruf nur für die Zukunft gilt. Die vor dem Widerruf erfolgte Verarbeitung ist davon nicht betroffen.
8. Für die Aufnahme einer Geschäftsbeziehung notwendige Daten
Sie müssen der Bank im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung die personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Herstellung und Ausführung einer Geschäftsbeziehung und aufgrund der entsprechenden vertraglichen Verpflichtungen bzw. zu deren Erhebung wir laut Gesetz verpflichtet sind, notwendig sind. Ohne diese Daten können wir ganz allgemein den Vertrag mit Ihnen nicht schliessen bzw. Ihnen die Dienstleistungen und Produkte, die Sie angefordert haben, nicht bereitstellen.
Insbesondere verpflichtet uns das Geldwäschereigesetz dazu, Sie vor Herstellung der Geschäftsbeziehung mit Hilfe Ihres Identitätsdokuments zu identifizieren und solche Details wie Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und -ort, Ihre Staatsbürgerschaft, Ihre Anschrift und weitere Identifikationsdaten zu erfragen und zu speichern. Damit wir diese gesetzliche Anforderung erfüllen können, müssen Sie uns die Informationen und Dokumente vorlegen, die laut Geldwäschereigesetz erforderlich sind und uns sofort über alle Änderungen informieren, die während unserer Geschäftsbeziehung auftreten.
9. Automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling
Wir verwenden grundsätzlich keine vollkommen automatisierten Entscheidungsfindungsprozesse, um Geschäftsbeziehungen herzustellen und zu führen. Wenn wir ein derartiges Verfahren einsetzen sollten, werden wir Sie darüber separat informieren, sofern dies gesetzlich erforderlich ist.
Darüber hinaus verarbeiten wir im Prinzip keine personenbezogenen Daten automatisiert, um bestimmte Persönlichkeitsaspekte zu evaluieren (Profiling). Wir können jedoch u. U. auf ein Profiling zurückgreifen, z. B. im folgenden Fall:
• Aufgrund gesetzlicher Anforderungen und Vorschriften ist die CBH verpflichtet, Massnahmen zur Bekämpfung von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung, Betrug und Finanzkriminalität zu ergreifen. In diesem Zusammenhang werden auch Datenevaluierungen (Zahlungsvorgänge eingeschlossen) durchgeführt. Diese Massnahmen dienen auch zu Ihrem Schutz.
CBH behält sich das Recht vor, personenbezogene Daten zukünftig automatisch zu analysieren und auszuwerten, um signifikante persönliche Merkmale von Ihrer Person zu identifizieren sowie Entwicklungen vorherzusehen und Kundenprofile anzulegen. Diese können insbesondere für Kontrollzwecke im Zusammenhang mit einer Geschäftstätigkeit, persönlichen Dienstleistungen auf den Gebieten Verwaltung, Beratung und Finanzen sowie der Bereitstellung von Angeboten und Informationen verwendet werden, die Ihnen CBH zur Verfügung stellt.
10. Biometrische Daten
Biometrische Daten sind besonders sensible personenbezogene Daten. Folglich wird die Bank bei Notwendigkeit ein besonderes explizites Einverständnis einholen, wenn sie beabsichtigt, auf bestimmte Anwendungen oder Verwendungen zuzugreifen.
11. Erreichbarkeit des Datenschutzbeauftragten (Data Protection Officer – DPO)
CBH Compagnie Bancaire Helvétique SA
Datenschutzbeauftragten
Boulevard Emile-Jaques-Dalcroze 7
1204 Genf
dpo@cbhbank.com
12. Änderung der Datenschutzerklärung und Erreichbarkeit
Dieses Datenschutzdokument wird regelmässig überarbeitet und kann jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Bei Fragen, die sich auf die Verarbeitung Ihrer Daten beziehen, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenbetreuer oder den Datenschutzbeauftragten der Bank, die Ihnen gern weiterhelfen.
Letzte Aktualisierung: März 2022
Cookierichtlinien
CBH Compagnie Bancaire Helvétique achtet besonders auf die Vertraulichkeit ihrer personenbezogenen Daten.
Auf dieser Seite finden sie alle Informationen zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite.
Was ist ein Cookie?
Wir verwenden Cookies auf unserer Corporate-Website (www.cbhbank.com) und auf unseren anderen lokalen Websites, um Ihre Onlineerfahrung zu verbessern, wenn Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
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Individuelle Anpassung der Cookieeinstellungen
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Änderung der Cookierichtlinien
Wir behalten uns das Recht vor, vorliegende Cookierichtlinien ohne vorherige Ankündigung zu ändern. In diesem Fall werden wir auf unserer Website veröffentlichen une Sie auffordern, diese Seite regelmässig zu überprüfen.
Letzte Aktualisierung: Januar 2022
Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)
1. Allgemeine informationen: Ziele des Gesetzes
Das Finanzdienstleistungsgesetz ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten und hat Folgendes zum Ziel:
• Stärkung des Anlegerschutzes;
• Festlegung von Verhaltensregeln in Bezug auf das Angebot von Finanzinstrumenten und die Erbringung von Finanzdienstleistungen;
• Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen zwischen den Finanzdienstleistern.
2. Anwendungsbereich und Identifizierung des Finanzdienstleisters
Das FIDLEG, das für die meisten seiner Bestimmungen eine Übergangsfrist zum 1. Januar 2022 vorsieht, gilt für alle professionellen Finanzdienstleister («FDL»), zu denen auch Banken sowie Emittenten und Anbieter von Finanzinstrumenten in der Schweiz gehören.
In diesem Zusammenhang unterliegt auch die CBH Compagnie Bancaire Helvétique SA («CBH» oder die «Bank») dem FIDLEG. Die Adresse des Hauptsitzes der Bank ist:
CBH Compagnie Bancaire Helvétique SA
Boulevard Emile-Jaques-Dalcroze 7
1204 Genève
CBH ist als Bank und Wertpapierhaus ordnungsgemäss zugelassen und unterliegt der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA – Laupenstrasse 27, 3003 Bern). Darüber hinaus ist CBH insbesondere Mitglied der Schweizerischen Bankiervereinigung und der Einlagensicherung der Schweizer Banken und Wertpapierhäuser.
CBH ist eine unabhängige, familiengeführte Privatbank und konzentriert sich auf das Vermögensverwaltungsgeschäft für private und institutionelle Kunden. CBH bietet damit Dienstleistungen in den Bereichen Wealth Management und Asset Management sowie Family Office-Lösungen an.
Das FIDLEG gilt somit für CBH, wenn sie folgende Finanzdienstleistungen erbringt:
• Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten,
• Entgegennahme und Übermittlung von Aufträgen über Finanzinstrumente,
• Wealth Management,
• Anlageberatung,
• die Gewährung von Krediten für Geschäfte mit Finanzinstrumenten.
3. Kundeneinstufung
Das FIDLEG sieht vor, dass Institute, die der Bank unterstellt sind, ihre Kunden in eine der folgenden drei Kategorien einteilen: «Privatkunden», «Geschäftskunden», «institutionelle »Kunden.
[wptb id=11439]
Kunden sind von Amts wegen in einer dieser 3 Kundenkategorien eingestuft, können aber eine Änderung der Klassifizierung beantragen (Opting-in / Opting-out, siehe nächster Punkt 4):
[wptb id=11436]
4. Änderung der Einstufung
Das FIDLEG sieht auf schriftliche Anfrage des Kunden und unter der Voraussetzung, dass die Anforderungen erfüllt sind, Möglichkeiten zur Änderung der Einstufung vor.
4.1 Änderung in eine Einstufung, die einen geringeren Schutz gewährt (Opting-out)
Ein Privatkunde kann in den folgenden Fällen als «Geschäftskunde» gelten:
• Der Kunde verfügt (1) über ein Vermögen von mindestens CHF 500’000 und (2) aufgrund seiner persönlichen Ausbildung, seiner beruflichen Erfahrung oder einer vergleichbaren Erfahrung im Finanzsektor über die notwendigen Kenntnisse, um die Risiken von Anlagen zu verstehen.
oder
• Der Kunde verfügt über ein Vermögen von mindestens CHF 2 Mio.
Von den oben genannten Beträgen ausgenommen sind Direktanlagen in Immobilien, Ansprüche aus Sozialversicherungen sowie Guthaben der beruflichen Vorsorge.
Folgende Kunden können als «institutionelle» Kunden eingestuft werden:
• Schweizer oder ausländische kollektive Kapitalanlagen (oder deren Verwaltungsgesellschaften), die keiner Aufsicht unterliegen
• Unternehmen, Vorsorgeeinrichtungen und andere der beruflichen Vorsorge dienende Träger, sofern sie über eine professionelle Tresorerie verfügen.
4.2 Änderung in eine Einstufung, die einen erweiterten Schutz gewährt (Opting-in)
• Ein «Geschäftskunde »kann verlangen, wie ein «Privatkunde» behandelt zu werden.
• Ein «institutioneller» Kunde kann verlangen, wie ein «Geschäftskunde» behandelt zu werden.
5. Verhaltensregeln
Verhaltensregeln sind ein wichtiger Bestandteil des Anlegerschutzes. Aus diesem Grund verpflichtet die FIDLEG die FDL, bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen für «Privat-» und «Geschäftskunden» die Aufsichtspflichten zu erfüllen. Diese Verhaltensregeln gelten daher nicht für «institutionelle» Kunden.
5.1 Informationspflicht
Um dieser Informationspflicht nachzukommen, stellen die FDL ihren Kunden (i) Informationen über den FDL (z. B. eine Informationsbroschüre mit Namen, Anschrift, Tätigkeitsbereich usw.) und (ii) Informationen über Finanzdienstleistungen zur Verfügung, die der FDL erbringen kann.
Alle diese Informationen zur CBH sind unten unter den Abschnitten 7, 8 und 9 zu finden. Die Bank stellt den Kunden auch ihre Präsentationsbroschüre zur Verfügung. Darüber hinaus sind alle relevanten Informationen auch auf der CBH-Website verfügbar.
Darüber hinaus informieren die FDL ihre Kunden über Finanzdienstleistungen, Kosten, Produkte und Risiken. Insbesondere werden die Kunden über (i) die Finanzdienstleistung, die Gegenstand der individuellen Empfehlung ist, und die damit verbundenen Risiken und Kosten (ii) über die wirtschaftlichen Beziehungen des FDL zu Dritten im Hinblick auf die betreffende Finanzdienstleistung und (iii) über das für die Auswahl der Finanzinstrumente durch den FDL berücksichtigte Marktangebot informiert.
Darüber hinaus wird den «Privatkunden» ein Basisinformationsblatt («BIB») über Finanzinstrumente zur Verfügung gestellt, wenn der Erwerb im Rahmen eines Vermögensverwaltungsmandats erfolgt. Im Rahmen individueller Empfehlungen bietet das BIB den Kunden Informationen über die Merkmale, Risiken und Kosten des betreffenden Finanzinstruments, was einen leichteren Vergleich zwischen den verschiedenen Finanzinstrumenten ermöglicht.
Erfolgt die Beratung oder die Empfehlung nicht im persönlichen Gespräch vor Ort, so kann das BIB nach Abschluss der Transaktion den Kunden zur Verfügung gestellt werden, sofern sie dem zuvor zugestimmt haben.
5.2 Angemessenheit und Eignung der Finanzdienstleistungen
Die Verpflichtung des FDL, die Angemessenheit und Eignung der Finanzdienstleistungen für seine Kunden zu überprüfen, variiert je nach den Finanzdienstleistungen, die den Kunden angeboten werden:
[wptb id=11442]
Ist es aufgrund Informationen seitens des Kunden nicht möglich, die Angemessenheit oder Eignung zu beurteilen, teilt der FDL dies dem Kunden vor der Erbringung der Finanzdienstleistung mit.
Stellt der FDL fest, dass ein Finanzinstrument für einen Kunden nicht angemessen oder geeignet ist, wird der FDL dem Kunden vor der Erbringung der Finanzdienstleistung davon abraten.
Bei mehreren Kontoinhabern oder wirtschaftlich Berechtigten:
• die Elemente, die die Überprüfung der Kenntnisse und der Erfahrung ermöglichen, beziehen sich grundsätzlich auf die Kontoinhaber oder wirtschaftlich Berechtigten der Kundenbeziehung. In bestimmten Situationen können andere Personen, wie z. B. ein Vertreter (auf Wunsch des Kunden), oder die von einer operativen Gesellschaft autorisierten Personen berücksichtigt werden;
• bei der Überprüfung der Angemessenheit ist stets die Gesamtsituation der Inhaber oder der wirtschaftlich Berechtigten der Kundenbeziehung zugrunde zu legen. Um somit das höchste Schutzniveau gemäss dem FIDLEG zu gewährleisten, werden die wirtschaftlich Berechtigten in die Kategorie eingestuft, die das höchste Schutzniveau gewährleistet (wird zum Beispiel ein Konto von einem privaten Kontoinhaber und einem geschäftlichen Kontoinhaber gemeinsam eröffnet, gilt die Einstufung als «Privatkunde»).
5.3 Dokumentation und Rechenschaft
Die Dokumentations- und Rechenschaftspflicht bedeutet, dass der FDL:
1. die folgenden Elemente dokumentiert:
• die vereinbarten und den Kunden erbrachten Finanzdienstleistungen sowie die von den Kunden übermittelten Informationen, auf die sich die FDL bei der Vereinbarung und Erbringung der Finanzdienstleistung stützen
• die Tatsache, dass der FDL vor der Erbringung der Finanzdienstleistung keine Angemessenheits- oder Eignungsprüfung vorgenommen hat
• die Bedürfnisse des Kunden und die zugrunde liegenden Gründe für jede Empfehlung im Rahmen der Anlageberatung
2. auf Kundenwunsch folgende Angaben machen und Rechenschaft darüber ablegen muss:
• die vereinbarten und erbrachten Finanzdienstleistungen sowie deren Kosten
• die Zusammensetzung, Bewertung und Entwicklung der Kundenportfolios
• die Dokumentation zu Punkt 1.
5.4 Transparenz und Sorgfalt bei Kundenaufträgen
Die Verpflichtung der FDL, in Bezug auf Kundenaufträge transparent und sorgfältig vorzugehen, bedeutet, dass FDL:
• die Grundsätze von Treu und Glauben und Gleichbehandlung anwenden;
• Kundenaufträge optimal ausführen, indem sie das bestmögliche Ergebnis in Bezug auf Kosten, Schnelligkeit und Qualität bei der Ausführung von Kundenaufträgen gewährleisten und dabei den Preis des Finanzinstruments und die mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten berücksichtigen;
• Finanzinstrumente aus Kundenportfolios nur dann als Gegenpartei verleihen oder als Vermittler übertragen, wenn sie von den Kunden dazu im Voraus ausdrücklich autorisiert wurden.
6. Schlichtungsorgan
CBH legt grossen Wert auf die Kundenzufriedenheit. Wenn CBH jedoch die Erwartungen seiner Kunden nicht erfüllt, steht sie zur Verfügung, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Sollten die Kunden trotz der Gespräche mit CBH die Lösungen als nicht zufriedenstellend erachten, haben sie die Möglichkeit, sich an den Schweizerischen Bankenombudsman zu wenden:
Schweizerische Bankenombudsman
Bahnhofplatz 9
Postfach
8021 Zürich
Schweiz
Dieses Organ, das neutral und kostengünstig, ggf. sogar kostenlos ist, wird die Forderung nach Schlichtung und die Situation dann fair und unparteiisch prüfen.
Informationen zum Verfahren für Schlichtungsanträge sind auf der Website des Ombudsman verfügbar und können von den Verwaltern eingeholt werden.
7. Informationen über Finanzdienstleistungen
Wie unter Punkt 2 dargelegt, bietet die Bank Dienstleistungen in den Bereichen Wealth Management, Asset Management und Family Office-Lösungen an. Dazu zählt insbesondere:
• Die Vermögensverwaltung, die auf einem Vermögensverwaltungsmandat beruht, mit dem der Kunde der Bank sein Vermögen zur Verwaltung durch die Bank anvertraut, wobei die Art der Verwaltung davon abhängig ist, welches Risikoprofil für den Kunden erstellt wird und welches Risikoprofil für das Portfolio gewählt wird. Im Rahmen des Vermögensverwaltungsmandats trifft die Bank die Anlageentscheidungen.
• Die Anlageberatung, die von der Bank im Rahmen eines Anlageberatungsvertrages erbracht wird. Die Bank empfiehlt dem Kunden ein oder mehrere Finanzinstrumente unter Berücksichtigung des gesamten Portfolios des Kunden entsprechend dem Risikoprofil des Kunden und dem gewählten Risikoprofil für das Portfolio. Im Rahmen der Anlageberatung obliegt die Anlageentscheidung und damit die Entscheidung, ob den Anlageempfehlungen der Bank Folge geleistet wird, ausschliesslich dem Kunden.
• Die reine Ausführung von Aufträgen («Execution-Only») bedeutet, dass der Kunde einen Kauf- oder Verkaufsauftrag erteilt und die Bank diesen ausführt.
Im Rahmen der Erbringung ihrer Finanzdienstleistungen informiert die Bank ihre Kunden über die damit verbundenen Kosten. Die Information des Kunden über die Kosten und Gebühren erfolgt zum Zeitpunkt der Kontoeröffnung, durch Übergabe der Tarifbroschüre und während der Geschäftsbeziehung durch jede formalisierte Entscheidung über die Anwendung einer bestimmten Preisgestaltung.
Darüber hinaus können zusätzliche Informationen zu den mit einem Finanzinstrument verbundenen Kosten im Basisinformationsblatt (BIB) oder im Prospekt enthalten sein, sofern diese Unterlagen für die betreffende Art von Finanzinstrumenten vorliegen.
In jedem Fall sind die tatsächlichen Kosten und Kosten in Verbindung mit den Transaktionen auf den entsprechenden Vordrucken angegeben.
8. Allgemeine Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten
Der Handel mit und das Halten von Finanzinstrumenten bieten Chancen und sind mit finanziellen Risiken verbunden. Die Kunden müssen die Risiken verstehen, die mit den verschiedenen gewünschten und genutzten Instrumenten verbunden sind. Zu diesem Zweck stellt die Bank ihren Kunden die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der SBVg zur Verfügung.
Diese Broschüre wird den Kunden bei der Kontoeröffnung zur Verfügung gestellt und ist auch auf der Swissbanking Website erhältlich. Kunden können sich bei Fragen diesbezüglich auch an ihren Verwalter wenden.
9. Interessenkonflikte
Der Interessenkonflikt ist eine Situation, in der entgegengesetzte Interessen aufeinander treffen. Dies ist der Fall, wenn die Interessen der Kunden, der Bank, ihrer Mitarbeiter oder ihrer anderen Vermittler einander entgegenstehen. Nachfolgend einige Beispiele, bei denen Interessenkonflikte entstehen können:
• Im Rahmen des Handels mit Finanzinstrumenten können die eigenen Interessen der Bank (Gewinne) im Widerspruch zu den Interessen ihrer Kunden entstehen;
• Wenn die Bank Vergütungen von Dritten erhält, mit denen sie wirtschaftliche Beziehungen unterhält;
• Aufgrund der Tatsache, dass die Bank Mitarbeiter nach ihrer Leistung sowie Vermittler (sofern dies zulässig ist) vergütet.
Damit diese möglichen Interessenkonflikte nicht zu einer finanziellen Benachteiligung der Kunden führen, hat die Bank Massnahmen ergriffen, um diese Konflikte zu verhindern und zu bewältigen, darunter:
• Festlegung organisatorischer Vorschriften und Verfahren zum Schutz der Interessen der Kunden (einschliesslich Massnahmen zur Einrichtung von Informationsbarrieren, zur Trennung der Verantwortlichkeiten, zur Berichterstattung, zur Überwachung von Transaktionen usw.);
• Die Information der Kunden darüber, dass die Bank Anlagefondsmanager sein kann und sie in diesem Zusammenhang eine Verwaltungsprovision erheben kann;
• Die Benachrichtigung der Kunden über die von Dritten, mit denen die Bank wirtschaftliche Beziehungen unterhält, erhaltenen Vergütungsspannen; diese Leistungen oder Vergütungen können mit den Produkten in Zusammenhang stehen, die auf Wunsch der Kunden gehalten, geliefert oder gekauft werden;
• Die Benachrichtigung der Kunden, deren Beziehungen über Dritte als Vermittler aufgebaut wurden, über die von der Bank an diese Dritten gezahlten Vergütungen oder Provisionen; darüber hinaus kann die Bank, wenn die betroffenen Kunden Dienstleistungen von einem unabhängigen Finanzberater oder einem externen Vermögensverwalter erhalten und die Bank zur Verwahrung und zur Ausführung von Transaktionen auf dem Markt nutzen, einen Teil der Einnahmen aus dieser Beziehung an den betreffenden Vermittler auszahlen.
CBH hält sich jederzeit an die Grundsätze seiner Strategie zur Vermeidung, Bewältigung und Minderung von Interessenkonflikten.
10. Sonstige Hinweise
Diese Hinweise richten sich ausschliesslich an die Kunden der CBH Compagnie Bancaire Helvétique SA.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, alle weiteren Bedingungen und alle Verträge mit CBH gelten und bleiben in Kraft.
Trotz aller Sorgfalt bei der Erstellung und Prüfung dieses Informationsblatts kann CBH nicht für die Angemessenheit, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit ihres Inhalts verantwortlich gemacht werden, sofern einige der Informationen, die über dieses Informationsblatt zur Verfügung gestellt wurden, seit dessen Übergabe an die Kunden geändert worden sind.
Einlagensicherung
Sind meine Einlagen durch die Einlagensicherung esisuisse geschützt?
Ja. Die CBH Compagnie Bancaire Helvétique ist, wie jede Bank und jedes Wertpapierhaus in der Schweiz, verpflichtet, die Selbstregulierung «Vereinbarung zwischen esisuisse und ihren Mitgliedern» zu unterzeichnen. Die Einlagen der Kunden sind also bis zum Höchstbetrag von CHF 100‘000 pro Kunde gesichert. Als Einlagen gelten auch Kassenobligationen, die im Namen des Einlegers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind. Die Einlagensicherung in der Schweiz wird durch esisuisse gewährleistet und wird das System der Einlagensicherung im Detail erklärt.
Letzte Aktualisierung: Januar 2022
Besondere Geschäftsbedingungen für mobile Zahlungen
Mobile Zahlungslösungen: Besondere Geschäftsbedingungen
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für die Verwendung der CBH Kredit- und Prepaid-Karte („Karte“) im Rahmen mobiler Zahlungslösungen, die von Dritten („Anbieter“) angeboten werden.
Diese Besonderen Geschäftsbedingungen (BGB) regeln die Besonderheiten bei der Registrierung der Karten in den Anwendungen der Anbieter, die mobile Zahlungen ermöglichen.
1. Anwendung der Besonderen Geschäftsbedingungen
Diese BGB bilden einen festen Bestandteil der zwischen dem Karteninhaber und der Bank bestehenden Vereinbarungen, die für das Rechtsverhältnis in Bezug auf ihre Karte gelten – insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Verwendung von CBH-Karten („AGB“). Im Falle eines Widerspruchs sind die vorliegenden Bedingungen massgeblich.
Diese BGB regeln nicht Ihre vertragliche Beziehung zum Anbieter mobiler Zahlungslösungen, die sich nach deren eigenen Vertragsbedingungen für die Erbringung ihrer Dienste bestimmen. Die Bank haftet nicht für Streitfälle, die sich aus der Beziehung des Karteninhabers zu den Anbietern ergeben. Die Bank haftet nicht für Hardware, Software und andere Produkte und Dienstleistungen des Anbieters, z. B. das Mobilgerät oder eine vom Anbieter entwickelte Anwendung, und bietet hierzu keine Unterstützung oder Hilfe an. Diesbezügliche Fragen müssen an den betreffenden Anbieter gerichtet werden.
Mit der Zustimmung zu diesem Dokument hat der Karteninhaber diese BGB akzeptiert.
2. Dritte, die mobile Zahlungslösungen anbieten
Die mobile Zahlungslösung wird vom Anbieter der elektronischen Geldbörse (Wallet) und/oder des Geräts (einschliesslich seiner Konzernunternehmen oder beauftragten Dritten) nach Massgabe seiner gesonderten Geschäftsbedingungen und Anweisungen angeboten. Die Bank ist nicht der Anbieter der mobilen Zahlungslösungen: Die Bank ermöglicht dem Karteninhaber lediglich die Nutzung der Karte im Rahmen der mobilen Zahlungslösung des Anbieters.
Der Karteninhaber akzeptiert, dass der Anbieter die Funktionen der mobilen Zahlungslösung jederzeit nach eigenem Ermessen ändern oder anpassen kann und dass er die mobile Zahlungslösung jederzeit vorübergehend aussetzen oder endgültig einstellen kann. Die Bank haftet nicht für die Sicherstellung einer funktionsfähigen mobilen Zahlungslösung.
Dem Karteninhaber ist bekannt, dass die Bank und der Anbieter voneinander unabhängig sind und in Bezug auf die Verarbeitung von Personendaten eigenständige Verantwortliche sind. In dieser Hinsicht erhebt der Anbieter die Personendaten des Karteninhabers für seinen mobilen Zahlungsdienst selbst. Er bearbeitet diese Daten in der Schweiz oder im Ausland für seine Zwecke in Übereinstimmung mit seinen eigenen Nutzungsbedingungen und seiner Datenschutzerklärung. Der Karteninhaber nimmt zur Kenntnis, dass es in der jeweiligen eigenständigen Verantwortung von CBH und des Anbieters liegt, bei der Bearbeitung der Personendaten das geltende Recht und die vertraglichen Vereinbarungen einzuhalten. Die Bank hat keinen Einfluss auf die Datenverarbeitungsaktivitäten des Anbieters, daher müssen etwaige Einwände gegen die Bearbeitung von Personendaten durch den Anbieter direkt an diesen gerichtet werden.
Der Karteninhaber erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass durch die Speicherung seiner Kartendaten in der mobilen Zahlungslösung des Anbieters dessen Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärung gelten.
3. Bedingungen für die Nutzung der mobilen Zahlungslösungen
Diese Dienstleistung wird von der Bank allen Karteninhabern, die eine von der Bank ausgegebene Karte besitzen, kostenlos angeboten.
Um diese Dienstleistung zu nutzen, muss der Karteninhaber ein Mobilgerät besitzen, das die Nutzung von mobilen Zahlungslösungen ermöglicht.
4. Aktivierung und Registrierung der Karte
Der Karteninhaber darf in der mobilen Zahlungslösung nur Karten verwenden, die auf seinen Namen lauten. Dabei muss der Karteninhaber auch die Geschäftsbedingungen des Anbieters einhalten.
Die Bank ist nicht verpflichtet, die Karte(n) für die mobile Zahlungslösung zu aktivieren. Die Karte(n) kann/können über verschiedene Kanäle wie Apps, Textnachrichten oder Telefonanruf für die Nutzung der mobilen Zahlungslösung aktiviert werden. Zu diesem Zweck kann die Bank einmalige Aktivierungscodes und Informationen zur Aktivierung/Nutzung der mobilen Zahlungslösung an die angegebene Mobiltelefonnummer senden, die mit der Beziehung des Karteninhabers zur Bank verknüpft ist. Diese Übertragungen können unter Umständen zu einer Offenlegung der Bankgeschäftsbeziehung gegenüber Dritten (beispielsweise Netzbetreibern) führen.
Der Karteninhaber ist berechtigt, seine auf seinen Namen ausgestellte(n) Karte(n) auf den Mobilgeräten anzumelden, die er persönlich besitzt.
Um mobile Zahlungsdienste nutzen zu können, muss der Karteninhaber ein Gerät besitzen, das eine solche Nutzung ermöglicht. Das bedeutet, dass die Registrierung einer Karte nur möglich ist, wenn das Gerät mit der Originalsoftware mit den vom Anbieter vorgegebenen Anwendungen, NFC-Technologien und dem Betriebssystem („OS“) kompatibel ist. Der Anbieter kann in dieser Hinsicht seine eigenen Beschränkungen und Einschränkungen für die Nutzung seiner Anwendungen auferlegen. Die Bank trägt keine Verantwortung für die Unfähigkeit, die mobilen Zahlungslösungen aufgrund der Unzulänglichkeit des vom Karteninhaber verwendeten Geräts zu nutzen.
Um den mobilen Zahlungsdienst in Anspruch zu nehmen, müssen die Anforderungen des Anbieters erfüllt sein, bevor die mobile Zahlungslösung genutzt werden kann, z. B. dass ein spezifisches Konto auf den Namen des Karteninhabers besteht, die Verbindung zum Cloud-Dienst des Anbieters hergestellt und/oder die Einstellung einer bestimmten Methode zum Sperren/Entsperren des Bildschirms eingerichtet ist.
Nachdem der Karteninhaber die notwendigen Anforderungen des Anbieters erfüllt hat, muss er die CBH-Karte aktivieren, um sie im Gerät zu registrieren:
- die Aktivierung der Karte erfolgt in der Wallet-Anwendung des Anbieters durch Auswahl der Option, eine Karte hinzuzufügen; der Karteninhaber kann die Daten der gewählten Karte (Name, Nachname, Kartennummer, Ablaufdatum, Kartenprüfnummer (CVV-Code)) scannen oder manuell eingeben;
- der Karteninhaber muss die besonderen Bedingungen des Anbieters für die Nutzung der mobilen Zahlungslösung akzeptieren;
- unter Umständen werden spezifische Anweisungen angezeigt; in diesem Fall muss der Karteninhaber diesen Anweisungen folgen, um den mobilen Zahlungsdienst zu nutzen. Darüber hinaus kann der Karteninhaber aufgefordert werden, einen vom Anbieter erteilten eindeutigen Verifizierungscode einzugeben, der an die beim Anbieter registrierte Telefonnummer gesendet wird.
Eine Karte, die ordnungsgemäss beim Anbieter registriert und von diesem akzeptiert wurde, kann gleichzeitig auf mehr als einem Gerät registriert werden, sofern die oben genannten Schritte für jedes Gerät, auf dem eine Karte registriert werden soll, befolgt werden.
5. Verwendung der Karte
Sobald eine Karte registriert ist, kann der Karteninhaber sein Mobilgerät für kontaktlose Zahlungen und Online-Transaktionen verwenden.
Der Anbieter ermöglicht dem Karteninhaber die Vornahme von Zahlungen durch Verwendung des Tokens, das mit jedem Gerät, auf dem eine Karte ordnungsgemäss registriert wurde, verbunden ist. Da der Karteninhaber auf einem Gerät mehr als eine Karte registrieren kann, hat jede Karte ein unterschiedliches Token.
Einzelheiten zur Verwendung des Mobilgeräts und des Tokens sind auf der Website des betreffenden Anbieters zu finden.
6. Autorisierung von Transaktionen
Transaktionen werden gemäss den Anforderungen des Anbieters autorisiert (beispielsweise durch Eingabe der PIN der Karte). Alle Transaktionen, die mit der/den registrierten Karte(n) getätigt werden, weisen die Bank automatisch an, die Forderungen der Händler, die über die Karte(n) bezahlt werden, zu begleichen.
Der Karteninhaber kann Waren und Dienstleistungen in der Schweiz und im Ausland bis zum individuellen Kartenlimit erwerben. Wird das Limit überschritten, ist die Bank berechtigt, die Karte ohne vorherige Ankündigung zu sperren.
Es ist verboten, die Karten für illegale Zwecke zu verwenden.
Die Bank behält sich das Recht vor, die Rechte der Karten, den PIN-Code, andere Codes und die Limite der Karten jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die Limite ist auf dem monatlichen Auszug angegeben.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Verwendung von CBH-Karten.
7. Sorgfaltspflichten
Es gelten die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Verwendung von CBH-Karten festgelegten Sorgfaltspflichten.
Insbesondere gilt:
- Der Karteninhaber muss sein Mobilgerät, insbesondere durch Sperren, vor unbefugtem Zugriff schützen;
- Der Karteninhaber verpflichtet sich, die Passwörter und Codes (Zugangscode zum Wallet, Code zum Entsperren des Bildschirms usw.) geheim zu halten. Der Zugang zu seinem Wallet oder seinen Mobilgeräten muss durch ein persönliches Passwort oder einen Code oder durch andere Mittel entsprechend den Anforderungen des Anbieters (z. B. Fingerabdruck oder Gesichtserkennung) geschützt sein.
- Bei Verlust, Diebstahl, Beschlagnahme oder Missbrauch des Wallets oder des Mobilgeräts oder bei einem Verdacht auf solche Ereignisse muss sich der Karteninhaber unverzüglich an den Kundenservice wenden.
- Wenn der Karteninhaber ein Gerät nicht (mehr) nutzt oder bevor er Geräte austauscht, muss er sicherstellen, dass die mobile Zahlungslösung nicht von unbefugten Dritten genutzt werden kann. Hierzu muss der Karteninhaber die gespeicherten Kartendaten und das mit der Karte verbundene spezifische Token löschen.
- Die Bank übernimmt keine Verantwortlichkeit für die Risiken im Zusammenhang mit der korrekten oder unsachgemässen, autorisierten oder nicht autorisierten Nutzung des Wallets, des Mobilgeräts oder der Kartendaten des Karteninhabers.
8. Erhebung, Bearbeitung und Übermittlung von Daten an Dritte
Um die Dienstleistung anzubieten, bearbeitet die Bank die von ihren Kunden erhaltenen und im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit ihnen gewonnen Daten. Die Bank kann Tätigkeitsbereiche oder Dienstleistungen an Konzernunternehmen oder externe Unternehmen (Unterauftragnehmer) in der Schweiz oder im Ausland delegieren. Die für die Bearbeitung des Kartengeschäfts verantwortlichen Konzernunternehmen haben dasselbe Recht zur Übertragung von Aufgaben (Outsourcing).
Dies betrifft insbesondere die Bearbeitung des Kartengeschäfts, die Erstellung von Dokumenten, den Druck von Karten, die Rechnungsstellung, das Inkasso und das Betrugsmanagement, die ganz oder teilweise delegiert werden können. Beim Outsourcing kann es vorkommen, dass Vertrags- oder Transaktionsdaten an interne oder externe Dienstleister übermittelt werden und diese Dienstleister wiederum andere Dienstleister in Anspruch nehmen.
Der Karteninhaber erklärt sich insbesondere damit einverstanden, dass seine Personendaten an diese Beauftragten übermittelt werden, wenn diese Daten für die gewissenhafte Ausführung der übertragenen Aufgaben wesentlich sind.
Alle Dienstleister sind durch die Vertraulichkeitsklauseln gebunden. Wenn ein Dienstleister im Ausland ansässig ist, übermitteln die Bank oder ihre Konzernunternehmen nur Daten, anhand welcher der Karteninhaber nicht identifizierbar ist.
Bei der Nutzung einer mobilen Zahlungslösung erhalten internationale Kartenorganisationen auch Kenntnis von denselben Daten wie bei der Nutzung einer Karte im Einklang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Verwendung von CBH-Karten (beispielsweise beim Kauf eines Flugtickets über das Internet). Die internationalen Kartenorganisationen erhalten insbesondere Informationen über die Mobilgeräte (z. B. Geräte-ID) sowie die für die Nutzung des Wallets erforderlichen Personendaten des Karteninhabers (wie Name, Adresse und Informationen über die Karte(n)). Die Anbieter können auch Kenntnis von diesen Daten erhalten, wenn sie von CBH im Zusammenhang mit der mobilen Zahlungslösung an die internationale Kreditkartenorganisation oder an Dritte übermittelt werden. Darüber hinaus können Dritte Informationen über Geräte erhalten, insbesondere um dem Karteninhaber einen Überblick über seine Transaktionen zu verschaffen. Internationale Kartenorganisationen und Dritte bearbeiten Personendaten in eigener Verantwortlichkeit.
Es ist zu beachten, dass das Schweizer Recht (Bankgeheimnis, Datenschutz) nur im Hoheitsgebiet der Schweiz gilt; Daten, die ins Ausland gelangen, sind daher nicht durch das Schweizer Recht geschützt. Für im Ausland bearbeitete Daten ist die Bank von ihrer Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses und des Datenschutzes befreit.
Ausführliche Informationen dazu, wie die Bank Personendaten bearbeitet, sind in der Datenschutzerklärung der Bank zu finden, die auf ihrer Website (Legal & Credits (CH) – CBH Bank | Compagnie Bancaire Helvétique) abgerufen werden kann.
9. Haftung
Die von CBH erbrachte Dienstleistung beschränkt sich darauf, die Speicherung der Karte(n) in der mobilen Zahlungslösung zu ermöglichen. Die Bank ist nicht für Schäden haftbar, die durch die Nutzung der mobilen Zahlungslösung verursacht werden, es sei denn, CBH lässt im Hinblick auf die Nutzung der Karte(n) die gebotene Sorgfalt ausser Acht.
Alle Bestimmungen zur Haftung des Karteninhabers und der Bank im Zusammenhang mit der Verwendung der Karten sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank für die Verwendung von Karten festgelegt, die der Karteninhaber bei Beantragung einer von der Bank ausgegebenen Karte akzeptiert.
10. Änderungen der Besonderen Geschäftsbedingungen
CBH behält sich das Recht vor, die BGB jederzeit zu ändern. CBH behält sich ebenfalls das Recht vor, die Tarife, Kommissionen, Kosten und Gebühren jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die Änderungen werden dem Karteninhaber durch Rundschreiben oder auf andere geeignete Weise mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Karteninhaber nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Mitteilungsdatum Einwendungen erhebt.
11. Kontakt
Bei Verlust, Diebstahl, Nichterhalt, Beschlagnahme oder missbräuchlicher Verwendung der Karte oder bei einem Verdacht auf solche Ereignisse muss der Karteninhaber unverzüglich und ohne Berücksichtigung der Zeitverschiebung den Kundenservice der Bank unter der Telefonnummer + 41 800 00 55 44 kontaktieren, der rund um die Uhr erreichbar ist, und die Sperrung der Karte beantragen. Die Bank ist nicht für die Folgen verantwortlich, die sich aus der Sperrung der Karte ergeben können.
Bei Fragen im Zusammenhang mit der Aktivierung der mobilen Zahlungslösung kann der Karteninhaber weitere Informationen auf der Website des betreffenden Anbieters finden.
Für Informationen im Zusammenhang mit den über die mobile Lösung durchgeführten Transaktionen kann sich der CBH-Karteninhaber an seinen zuständigen CBH-Kundenbetreuer wenden.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Diese Besonderen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschliesslich dem Schweizer Recht. Für alle Streitfälle sind ausschliesslich die Gerichte des Kantons Genf zuständig, vorbehaltlich der Berufung zum Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne. Die Bank behält sich jedoch unter allen Umständen das Recht vor, den Streitfall vor die Behörden oder das zuständige Gericht der Zustellungsadresse am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Karteninhabers oder jedes andere zuständige Gericht zu bringen. In jedem Fall ist ausschliesslich das Schweizer Recht anwendbar.
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DEFINITIONEN:
Bank oder CBH: CBH Compagnie Bancaire Helvétique SA.
Karte: Prepaid-Karte / Kreditkarte.
Karteninhaber: der Inhaber des Kartenkontos, an den eine Hauptkarte ausgegeben ist.
Partner: die Person, für die der Karteninhaber die Ausgabe einer zusätzlichen Karte mit Zugriff auf das Kartenkonto des Karteninhabers beantragt und die Bank ihre Zustimmung erteilt hat.
Hauptkarte: das auf den Namen des Karteninhabers ausgestellte elektronische Zahlungsinstrument.
Partnerkarte: eine Karte, die auf Antrag des Inhabers der Hauptkarte einer anderen Person als dem Inhaber der Hauptkarte ausgestellt wurde.
Besondere Geschäftsbedingungen (BGB): die vorliegenden Geschäftsbedingungen.
Mobile Zahlungslösungen: eine vom Anbieter angebotene digitale Wallet-App, über die der Karteninhaber mit Mobilgeräten, die mit der entsprechenden Anwendung (App) kompatibel sind, Token-Zahlungen vornehmen kann. Weitere Informationen über die App und kompatible Geräte sind auf der Website des Anbieters zu finden. Diese App wird dem Karteninhaber im Rahmen einer gesonderten, zwischen dem Karteninhaber und dem Anbieter abgeschlossenen Vereinbarung angeboten.
Face ID: die Gesichtserkennung des Karteninhabers über ein Mobilgerät mit Sicherheitsauthentifizierung auf der Grundlage fortschrittlicher Technologien, die eine präzise Identifizierung der Gesichtsgeometrie ermöglichen.
Find My Device App: Anwendung des Anbieters zur Ermittlung des Standorts der Geräte.
Anbieter: Dritter, der mobile Zahlungslösungen über das Wallet und/oder das Gerät anbietet. Es gelten dessen Geschäftsbedingungen.
NFC: ein Hochfrequenz-Funkkommunikationsstandard, der den drahtlosen Datenaustausch über sehr kurze Distanzen von bis zu 20 Zentimetern ermöglicht.
Token: eine einzigartige Ziffernfolge in digitalem Format, die einen sicheren Datenersatz für eine vom Karteninhaber auf einem Gerät des Anbieters registrierte Karte sicherstellt. Das Token kann für kontaktlose Zahlungen mit der NFC-Technologie oder für Online-Zahlungen auf den Websites und in den Apps von Verkäufern verwendet werden, die Kartenzahlungen durch die Anzeige der mobilen Zahlungsmethode des Anbieters akzeptieren. Die Token-Nummer unterscheidet sich von der Nummer auf der Vorderseite der registrierten Karte. Das Token sorgt für eine erhöhte Transaktionssicherheit und verhindert das Speichern der Kartennummer durch Verkäufer.
Touch ID: die Erkennung des Karteninhabers als Besitzer des Mobilgeräts über einen digitalen Fingerabdruck.
Touch ID, Face ID, Find My sind Marken von Apple Inc. die in den USA und anderen Ländern und Regionen eingetragen sind.
Kredite für Kunstwerke
Als Schweizer Privatbank ist die CBH Bank stolz darauf, das Schweizer Kulturerbe zu fördern. Im Rahmen unserer Partnerschaft mit dem Musée d’Art et d’Histoire in Genf stellen wir eine Auswahl von Gemälden des bekannten Schweizer Künstlers Ferdinand Hodler vor. Ferdinand Hodler gilt als der Schweizer Künstler, der die Malerei des ausgehenden neunzehnten und beginnenden zwanzigsten Jahrhunderts am meisten beeinflusst hat. Als begeisterte Kunstliebhaber sind wir stolz darauf, dass wir im Laufe der Jahre eine schöne Privatsammlung mit Werken sowohl traditioneller Maler als auch einiger jüngerer, zeitgenössischer Künstler zusammengetragen haben.
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